Der Österreicher Walter Baier kennt sich mit linken Bewegungen bestens aus, von 1994 bis 2006 war er Chef der Kommunistischen Partei Österreichs. Er nimmt das gesamte Spektrum der Linken in Europa präzise unter die Lupe, ordnet ihre Entwicklung historisch ein und setzt sich mit ihren Herausforderungen auseinander. Beispiel Europäische Union: „Die Waffenungleichheit zwischen Wirtschaft und Politik stellt keinen Defekt, sondern das Konstruktionsprinzip der EU dar, die die kapitalismustypische Konkurrenz zwischen Unternehmen und Kapitalien zum Wettbewerb zwischen Staaten radikalisiert, der auf dem Gebiet der Steuersysteme, der Sozial- und Umweltstandards, der Löhne und der Rechtssysteme geführt wird, und in dem die letztgültigen Urteile von den Finanzmärkten getroffen und den Ratingagenturen verkündet werden.“ Schließlich formuliert Baier konkrete Programme für mehr Demokratie und den Kampf gegen den Rechtsextremismus in Europa.

Walter Baier: Linker Aufbruch in Europa? Edition Steinbauer 2015, 224 Seiten

„Ich möchte eine lebendigere Demokratie. Eine um direktdemokratische Möglichkeiten (Stichwort Volksentscheide) erweiterte parlamentarische Demokratie, die nicht nur lebendig, sondern auch mitreißend ist. Die nicht in Ritualen erstarrt und in der tatsächlich debattiert und überzeugt wird.“ Halina Wawzyniak macht sich viele Gedanken darüber, wie mehr Menschen dafür begeistert werden können, sich für ihre eigenen Interessen und Ziele zu engagieren. Sie sitzt seit dem Jahr 2009 für DIE LINKE im Bundestag und meint, dass auch Politikerinnen und Politiker selbst zum Politikverdruss beigetragen haben. Wachsende Wahlenthaltung ist nur ein Symptom, nicht die Ursache. Was muss getan werden, damit das Volk tatsächlich mehr mitreden und mitentscheiden kann? Als Juristin analysiert Halina Wawzyniak gründlich das geltende Recht für Abgeordnete, Parteien und Wahlen. Sie liefert genaue Vorschläge, wie ihr Wunsch umgesetzt werden kann.

Halina Wawzyniak: Demokratie demokratisieren – Plädoyers für ein besseres Wahl-, Abgeordneten- und Parteienrecht. VSA 2015, 200 Seiten